AGB
WSHannemann - Memeler Str. 19 - 29633 Munster
II. Auskünfte, Angebote
1. Auskünfte durch WSHannemann, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach
bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger
Irrtum ist vorbehalten.
2. Die in schriftlichen Angeboten von WSHannemann genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für WSHannemann frei bleibend.
II. Auftragserteilung, Pflichten bei Auftrags- erteilung, - annahme
1. Aufträge werden von WSHannemann nur schriftlich, per E-Mail oder Fax unter Angabe des jeweiligen Angebotes entgegengenommen. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von WSHannemann fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.
2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das
Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
3. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen -
gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine
spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des
Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden
Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der
Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das
Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
4. Den Aufträgen ist grundsätzlich ein Ausdruck beizufügen bzw. per Fax oder e-mail mit
Bestellvordruck zu Übermitteln. Ausdrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen lediglich
der Prüfung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten, haben jedoch für den
Druck durch WSHannemann keine Verbindlichkeit. Proofs werden nur als verbindlich
anerkannt, wenn sie von uns erstellt wurden.
5. Der Auftrag wird durch schriftliche Annahme per E-Mail oder Fax durch WSHannemann wirksam.
6. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit WSHannemann Geschäftsführer: Uwe Hannemann,
Memeler Strasse 19, 29633 Munster. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen,
Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der
Telefonnummer 05055-8342 sowie per E-Mail unter info@WSHannemann.de
7. Angebot und Vertragsschluss
7.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat
reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
7.2 Durch Anklicken des Buttons 'Kaufen' im abschließenden Schritt des
Bestellprozesses geben Sie eine zahlungspflichtige Bestellung der im Warenkorb
enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch
eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax nach dem Erhalt Ihrer Bestellung
annehmen.
III. Preise
1. Die von WSHannemann genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten
ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Solche zusätzlichen Leistungen werden auf Wunsch des
Auftraggebers von WSHannemann gegen gesonderte Berechnung der dabei anfallenden
Kosten unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt - jedoch grundsätzlich auf
Gefahr des Auftraggebers - erbracht.
2. Vom Auftraggeber nachträglich - d.h. nach Auftragsannahme durch WSHannemann -
veranlasste Änderungen des Auftrags werden diesem einschließlich des etwaigen dadurch
verursachten Maschinenstillstandes berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Als Änderung eines Auftrages gilt auch
jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger,
Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.A.). Solche Änderungen werden pauschal mit
10,00 Euro je Änderung berechnet.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung
angelieferter oder Übertragener Daten und Ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet, wenn kein Auftrag erfolgt. Gleiches gilt für
Datenübertragungen (z. b. per E-Mail und upload).
4. WSHannemann ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten -
insbesondere Arbeiten an den angelieferten oder Übertragenen Daten des Auftraggebers
- ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen
Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des
Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand
berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des
Auftragswertes (Angebotspreis) Übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn
Prozent des Auftragswertes - mindestens aber 25,- Euro - Übersteigt, vorab die
Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
5. Bei Storno eines Auftrags nach Erteilung oder No-Show (keine Datenanlieferung bis
zum vereinbarten Termin) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- €uro fällig.
Übersteigen die von WSHannemann bereits erbrachten Leistungen diesen Betrag, so wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.
IV. Grundsätze der Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber
1. WSHannemann fährt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf
der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. Übertragenen Druckdaten aus.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser
Daten, auch dann wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber
nicht von WSHannemann zu verantworten sind.
2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und Übertragene Daten -
unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens WSHannemann. Dies gilt nicht für offensichtlich
nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der
Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende
Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. WSHannemann ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
3. Die Druckfreigabe gilt vom Auftraggeber durch Einsendung eines Ausdrucks der von
ihm gelieferten Druckdaten automatisch erteilt, es sei denn sie ist in Auftrag und
Auftragsbestätigung durch Unterschrift des Auftraggebers auf einem von WSHannemann
erstellten Proof oder durch Abzeichnung des Andrucks an der Druckmaschine vereinbart.
Die Druckfreigabe kann im Ausnahmefall auch ohne Einlieferung eines Ausdrucks der
Druckdaten erteilt werden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich, mündlich - auch
fernmündlich - gegenüber WSHannemann oder einem Bevollmächtigten so erklärt.
V. Zahlung
1. Die Zahlung hat, wenn nicht durch Vorkasse oder Nachnahme erfolgt oder per
Lastschrift durch WSHannemann vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden
Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber - nicht
erfüllungshalber - angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind von
ihm sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung von Wechseln bei Nichteinlösung haftet WSHannemann nicht, sofern ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3. Schecks werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit
der Scheckzahlung für WSHannemann verbundenen Fremdkosten tragen Auftraggeber
und ggf. Scheckaussteller gesamtschuldnerisch. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks vorgelegt, vom bezogenen Bankinstitut aber nicht oder nur teilweise bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,-- EURO fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die nachträgliche Sperre eines Schecks, der zum Ausgleich einer Rechnung hingegeben wurde, gilt, wenn durch seine Hingabe die Aushändigung der bestellten Werke und Waren Zug um Zug bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und lässt unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konditionalstrafe in Höhe des Scheckbetrages (Zahlbetrag des nachträglich gesperrten Schecks) aus.
4. Bei allen Aufträgen kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch
Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich
Barzahlung, Kartenzahlung, Vorkasse, Nachnahme oder unwiderrufliche Lastschrift von
dem vom Auftraggeber benannten Konto vereinbart.
5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt
gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann WSHannemann Vorauszahlung verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen
WSHannemann auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen
in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8. Im kaufmännischem Verkehr steht WSHannemann an den vom Auftraggeber
angelieferten Druckdaten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß (section) 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI. Reklamation und Gewährleistung bei Terminüberschreitung
1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung
von Terminen durch WSHannemann sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot
bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung
entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist
WSHannemann eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt vom
Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können
von WSHannemann dennoch berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde
durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
2. Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von (section) 361 BGB sind nur
gültig, wenn sie von WSHannemann schriftlich als Fixtermin (auch "Festtermin" oder
"verbindlicher Termin") bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur
mit einem angemessenen Aufschlag auf den Angebotspreis wirksam zustande. Fixtermine gelten grundsätzlich ab Werk. Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können von WSHannemann dennoch berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch
die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. Für Schäden, die dem
Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung von Fixterminen entstehen,
haftet WSHannemann bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Betriebsstörung - sowohl bei WSHannemann als auch bei einem Zulieferer - wie z. B.
Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann
zum Rücktritt vom Auftrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr
zuzumuten ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der
Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben
beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch WSHannemann ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
VII Reparaturen / Versand
1. Reparaturen von Messesystemen und Display´s werden durch WSHannemann nur
nach schriftlichen Auftrag und bei Vorkasse durchgeführt.
2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber Über, sobald
die Sendung an die den Transport durchführende Person Übergeben worden ist.
3. Mit der Auslieferung bzw. dem Versand der von WSHannemann erstellten Werke und
Leistungen beauftragt WSHannemann - zwar auf eigene Rechnung, jedoch grundsätzlich
und ausschließlich im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers - dritte Unternehmen
(Post, Speditionen und Kuriere), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch
WSHannemann ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber
vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die Auslieferung beim
Lieferungsempfänger lässt sich auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht
verwirklichen und WSHannemann trifft hieran ein auf Vorsatz oder zumindest grober
Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem
Dritten aus diesem Grunde entstehen, haftet WSHannemann bis zur Höhe des
Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Ware ist
nach erhalt auf Beschädigung zu prüfen. Beschädigte Ware ist spätestens 2 Werktage
nach erhalt an WSHannemann und an das zum Transport beauftragte Unternehmen in
schriftlicher Form zu melden. Verpackungen sind bei Beschädigungen der Ware
aufzubewahren.
4. Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte
Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und
treuhänderisch an WSHannemann ab. WSHannemann nimmt die Abtretung hierdurch an
und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher
Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche
die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
WSHannemann. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des
Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden WSHannemann-Forderungen gegen den Auftraggeber
Eigentum von WSHannemann bleibt .
2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weitervereußerung
hierdurch an WSHannemann ab. WSHannemann nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der
abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für WSHannemann
bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist
WSHannemann auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl
verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist
WSHannemann als Hersteller gemäß (section) 950 BGB anzusehen und behält in jedem
Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder
Verarbeitung beteiligt, ist WSHannemann auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum.
IX. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur
Korrektur Übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das
gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt
für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Andrucken, - auch wenn
sie von WSHannemann erstellt wurden - und dem Endprodukt.
3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
WSHannemann nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt bei Lieferung
des Materials durch den Auftraggeber.
4. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,
müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
5. Die Farbtreue zu Ihrer Originalvorlage oder Datei in (HSB, RGB, HKS, RAL, Pantone…)
kann nicht garantiert werden. Farbabweichungen von Dateien die nicht im richtigen
Farbraum angelegt sind berechtigen nicht zur Reklamation. Bei gleichzeitiger Hereingabe
eines Datenträgers bzw. einer Datei zusammen mit einer Originalvorlage so ist für uns
alleine der Datenbestand auf dem Datenträger bzw. die Datei bindend.
5a. Hat der Auftraggeber keinen durch WSHannemann erstellten Proof oder Andruck
abgenommen, so ist WSHannemann von jeglicher Haftung frei. Reklamationen, egal
welcher Art, werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt.
6. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt WSHannemann nach eigener Wahl unter
Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Minderung oder
Wandlung. Nachbesserung, Ersatzlieferung und Wandlung setzen die Rückgabe der
reklamierten Werke und Waren an WSHannemann voraus. Die Kosten der Rücklieferung
trägt WSHannemann bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der
Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht
den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird
nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der
Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil
verlustig und hat die von WSHannemann fakturierte Vergütung für diesen Teil in voller
Höhe ohne Abzug zu zahlen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von WSHannemann
Minderung oder Wandlung unter Ausschluss anderer Ansprüche. Im Falle der Minderung
entscheidet WSHannemann über deren Höhe nach billigem Ermessen. Sie muss unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Auftragswertes, des
mit dem hergestellten Werk erstrebten Zwecks, der Schwere und Bedeutung der
zutreffend gerügten Sachmängel und der dem Auftraggeber dadurch etwaig
entstehenden Schäden angemessen sein.
7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln oder Schäden sind unverzüglich zu
erheben. Auf jeden Fall muss dies vor Verwendung, Installation, Einbau oder
Weiterverwendung der Ware mit genauer Beschreibung des Mangels schriftlich gerügt
werden. Mängel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken
oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Kunde ist zur Durchführung einer Funktionsprobe verpflichtet, bevor er die Ware seinerseits an seinen Endkunden ausliefert oder dort montiert. Erfolgt die Rüge nicht, gilt die Ware als genehmigt.
8. Beim Auftreten von Mängeln erfolgt die Nacherfüllung am Sitz der Firma
WSHannemann in Munster. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist Munster. Der Kunde
hat die mangelhafte Ware an die Firma WSHannemann nach Munster zurück zu
versenden, welche beim vorliegenden Mangel die entstehenden Porto- oder
Versandkosten trägt. Es obliegt der Fa. WSHannemann die Ware nachzubessern oder neu zu fertigen. Insofern ist es nicht zulässig, die Ware vor Mängelbeseitigung durch den
Verkäufer, weiter zu verarbeiten, an den Endkunden auszuliefern oder sonst zu
montieren.
9. In keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers die Kosten einer Ersatzlieferung im
Wert des Kaufpreises der fehlerhaften Ware übersteigen.Technisch bedingte
Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, technische Änderungen und Ausführungen
behalten wir uns vor und gelten ebenfalls nicht als Mangel.
10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage sind
hinzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 v.H., unter
2000 kg auf 15 v.H.
X. Haftung
1. WSHannemann haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich
ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische,
vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden,
die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Werkes/der Werklieferung
oder durch von WSHannemann vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei
der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes
beschränkt.
2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der von WSHannemann
beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier
Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch WSHannemann klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
XI. Handelsbrauch, Copyright
1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die
zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein
abweichender Auftrag erteilt wurde.
2. An kreativen Leistungen, die von WSHannemann im Auftrage des Kunden erbracht
wurden, insbesondere an von WSHannemann entwickelten grafischen Entwürfen, Bild und Textmarken, Layouts etc., behält WSHannemann alle Rechte (Copyright). Der Kunde
bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht
jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
Übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen
in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des
Auftraggebers bzw. des Dritten über.
XII. Archivierung, Datenrückversand
1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden
nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten
Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber
selbst zu besorgen.
2. Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre
Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling (Bearbeitung im Hause oder Versand) wird pauschal mit 30,00 Euro zzgl. ges. MwSt. je Datei bzw. Dateiordner
berechnet.
3. Die Rücksendung von Daten an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen
Entgelt. Es beträgt pauschal 10,00 Euro zzgl. ges. MwSt. je Versand bzw. je Datenträger.
XIII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XIV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt
WSHannemann hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung frei.
XV. Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Von WSHannemann erteilte Abrechnungen (Rechnungen) erfolgen unter dem Vorbehalt
etwaigen Irrtums. WSHannemann kann gegebenenfalls bis spätestens sechs Wochen
nach Zugang der Rechnung beim Empfänger eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.
Vier Wochen nach Zugang der Rechnung beim Empfänger gilt die Rechnung auch von
diesem als genehmigt, es sei denn sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen bei WSHannemann gerügt. Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaig gewünschte Änderungen des Rechnungs- Empfängers oder der
Rechnungsanschrift. Für Rechnungsänderungen, die auf Wunsch des Kunden
durchgeführt werden und für die WSHannemann keine Verantwortung trägt, ist eine
Bearbeitungsgebühr von 5,-- Euro fällig. Die Vier-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht
zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten
kürzeren Fristen.
XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des
HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozesse, 29614 Soltau. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern Bestimmungen betroffen
sind, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber
gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich
vereinbart. In allen anderen Fällen ist eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber
wirksam ist.
