AGB

AGB

WSHannemann - Memeler Str. 19 - 29633 Munster

II. Auskünfte, Angebote

1. Auskünfte durch WSHannemann, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach

bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger

Irrtum ist vorbehalten.

2. Die in schriftlichen Angeboten von WSHannemann genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für WSHannemann frei bleibend.

II. Auftragserteilung, Pflichten bei Auftrags- erteilung, - annahme

1. Aufträge werden von WSHannemann nur schriftlich, per E-Mail oder Fax unter Angabe des jeweiligen Angebotes entgegengenommen. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von WSHannemann fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das

Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

3. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen -

gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine

spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des

Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden

Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der

Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das

Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

4. Den Aufträgen ist grundsätzlich ein Ausdruck beizufügen bzw. per Fax oder e-mail mit

Bestellvordruck zu Übermitteln. Ausdrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen lediglich

der Prüfung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten, haben jedoch für den

Druck durch WSHannemann keine Verbindlichkeit. Proofs werden nur als verbindlich

anerkannt, wenn sie von uns erstellt wurden.

5. Der Auftrag wird durch schriftliche Annahme per E-Mail oder Fax durch WSHannemann wirksam.

6. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit WSHannemann Geschäftsführer: Uwe Hannemann,

Memeler Strasse 19, 29633 Munster. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen,

Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der

Telefonnummer 05055-8342 sowie per E-Mail unter info@WSHannemann.de

7. Angebot und Vertragsschluss

7.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot,

sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat

reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.

7.2 Durch Anklicken des Buttons 'Kaufen' im abschließenden Schritt des

Bestellprozesses geben Sie eine zahlungspflichtige Bestellung der im Warenkorb

enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch

eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax nach dem Erhalt Ihrer Bestellung

annehmen.

III. Preise

1. Die von WSHannemann genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten

ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige

Versandkosten nicht ein. Solche zusätzlichen Leistungen werden auf Wunsch des

Auftraggebers von WSHannemann gegen gesonderte Berechnung der dabei anfallenden

Kosten unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt - jedoch grundsätzlich auf

Gefahr des Auftraggebers - erbracht.

2. Vom Auftraggeber nachträglich - d.h. nach Auftragsannahme durch WSHannemann -

veranlasste Änderungen des Auftrags werden diesem einschließlich des etwaigen dadurch

verursachten Maschinenstillstandes berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch

Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger

Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Als Änderung eines Auftrages gilt auch

jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger,

Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.A.). Solche Änderungen werden pauschal mit

10,00 Euro je Änderung berechnet.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung

angelieferter oder Übertragener Daten und Ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber

veranlasst sind, werden berechnet, wenn kein Auftrag erfolgt. Gleiches gilt für

Datenübertragungen (z. b. per E-Mail und upload).

4. WSHannemann ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten -

insbesondere Arbeiten an den angelieferten oder Übertragenen Daten des Auftraggebers

- ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen

Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des

Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand

berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des

Auftragswertes (Angebotspreis) Übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn

Prozent des Auftragswertes - mindestens aber 25,- Euro - Übersteigt, vorab die

Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

5. Bei Storno eines Auftrags nach Erteilung oder No-Show (keine Datenanlieferung bis

zum vereinbarten Termin) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- €uro fällig.

Übersteigen die von WSHannemann bereits erbrachten Leistungen diesen Betrag, so wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.

IV. Grundsätze der Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber

1. WSHannemann fährt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf

der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. Übertragenen Druckdaten aus.

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser

Daten, auch dann wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber

nicht von WSHannemann zu verantworten sind.

2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm

eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und Übertragene Daten -

unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens WSHannemann. Dies gilt nicht für offensichtlich

nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der

Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende

Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. WSHannemann ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

3. Die Druckfreigabe gilt vom Auftraggeber durch Einsendung eines Ausdrucks der von

ihm gelieferten Druckdaten automatisch erteilt, es sei denn sie ist in Auftrag und

Auftragsbestätigung durch Unterschrift des Auftraggebers auf einem von WSHannemann

erstellten Proof oder durch Abzeichnung des Andrucks an der Druckmaschine vereinbart.

Die Druckfreigabe kann im Ausnahmefall auch ohne Einlieferung eines Ausdrucks der

Druckdaten erteilt werden, wenn der Auftraggeber dies schriftlich, mündlich - auch

fernmündlich - gegenüber WSHannemann oder einem Bevollmächtigten so erklärt.

V. Zahlung

1. Die Zahlung hat, wenn nicht durch Vorkasse oder Nachnahme erfolgt oder per

Lastschrift durch WSHannemann vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden

Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder

Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber - nicht

erfüllungshalber - angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind von

ihm sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung von Wechseln bei Nichteinlösung haftet WSHannemann nicht, sofern ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

3. Schecks werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit

der Scheckzahlung für WSHannemann verbundenen Fremdkosten tragen Auftraggeber

und ggf. Scheckaussteller gesamtschuldnerisch. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks vorgelegt, vom bezogenen Bankinstitut aber nicht oder nur teilweise bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,-- EURO fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die nachträgliche Sperre eines Schecks, der zum Ausgleich einer Rechnung hingegeben wurde, gilt, wenn durch seine Hingabe die Aushändigung der bestellten Werke und Waren Zug um Zug bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und lässt unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konditionalstrafe in Höhe des Scheckbetrages (Zahlbetrag des nachträglich gesperrten Schecks) aus.

4. Bei allen Aufträgen kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch

Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich

Barzahlung, Kartenzahlung, Vorkasse, Nachnahme oder unwiderrufliche Lastschrift von

dem vom Auftraggeber benannten Konto vereinbart.

5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt

gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des

Auftraggebers gefährdet, so kann WSHannemann Vorauszahlung verlangen, noch nicht

ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen

WSHannemann auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen

in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren

Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Im kaufmännischem Verkehr steht WSHannemann an den vom Auftraggeber

angelieferten Druckdaten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß (section) 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Reklamation und Gewährleistung bei Terminüberschreitung

1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung

von Terminen durch WSHannemann sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot

bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung

entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist

WSHannemann eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der

Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt vom

Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können

von WSHannemann dennoch berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde

durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

2. Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von (section) 361 BGB sind nur

gültig, wenn sie von WSHannemann schriftlich als Fixtermin (auch "Festtermin" oder

"verbindlicher Termin") bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur

mit einem angemessenen Aufschlag auf den Angebotspreis wirksam zustande. Fixtermine gelten grundsätzlich ab Werk. Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können von WSHannemann dennoch berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch

die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. Für Schäden, die dem

Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung von Fixterminen entstehen,

haftet WSHannemann bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende

Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Betriebsstörung - sowohl bei WSHannemann als auch bei einem Zulieferer - wie z. B.

Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann

zum Rücktritt vom Auftrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr

zuzumuten ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der

Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben

beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch WSHannemann ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

VII Reparaturen / Versand

1. Reparaturen von Messesystemen und Display´s werden durch WSHannemann nur

nach schriftlichen Auftrag und bei Vorkasse durchgeführt.

2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber Über, sobald

die Sendung an die den Transport durchführende Person Übergeben worden ist.

3. Mit der Auslieferung bzw. dem Versand der von WSHannemann erstellten Werke und

Leistungen beauftragt WSHannemann - zwar auf eigene Rechnung, jedoch grundsätzlich

und ausschließlich im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers - dritte Unternehmen

(Post, Speditionen und Kuriere), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch

WSHannemann ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber

vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die Auslieferung beim

Lieferungsempfänger lässt sich auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht

verwirklichen und WSHannemann trifft hieran ein auf Vorsatz oder zumindest grober

Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem

Dritten aus diesem Grunde entstehen, haftet WSHannemann bis zur Höhe des

Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Ware ist

nach erhalt auf Beschädigung zu prüfen. Beschädigte Ware ist spätestens 2 Werktage

nach erhalt an WSHannemann und an das zum Transport beauftragte Unternehmen in

schriftlicher Form zu melden. Verpackungen sind bei Beschädigungen der Ware

aufzubewahren.

4. Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte

Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und

treuhänderisch an WSHannemann ab. WSHannemann nimmt die Abtretung hierdurch an

und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher

Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche

die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von

WSHannemann. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des

Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum

Rechnungsdatum bestehenden WSHannemann-Forderungen gegen den Auftraggeber

Eigentum von WSHannemann bleibt .

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weitervereußerung

hierdurch an WSHannemann ab. WSHannemann nimmt die Abtretung hiermit an.

Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der

abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für WSHannemann

bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist

WSHannemann auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung

beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl

verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist

WSHannemann als Hersteller gemäß (section) 950 BGB anzusehen und behält in jedem

Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder

Verarbeitung beteiligt, ist WSHannemann auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des

Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als

Vorbehaltseigentum.

IX. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur

Korrektur Übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr

etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über,

soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe

anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das

gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige

Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt

für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Andrucken, - auch wenn

sie von WSHannemann erstellt wurden - und dem Endprodukt.

3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet

WSHannemann nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt bei Lieferung

des Materials durch den Auftraggeber.

4. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.

Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,

müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

5. Die Farbtreue zu Ihrer Originalvorlage oder Datei in (HSB, RGB, HKS, RAL, Pantone…)

kann nicht garantiert werden. Farbabweichungen von Dateien die nicht im richtigen

Farbraum angelegt sind berechtigen nicht zur Reklamation. Bei gleichzeitiger Hereingabe

eines Datenträgers bzw. einer Datei zusammen mit einer Originalvorlage so ist für uns

alleine der Datenbestand auf dem Datenträger bzw. die Datei bindend.

5a. Hat der Auftraggeber keinen durch WSHannemann erstellten Proof oder Andruck

abgenommen, so ist WSHannemann von jeglicher Haftung frei. Reklamationen, egal

welcher Art, werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt.

6. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt WSHannemann nach eigener Wahl unter

Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Minderung oder

Wandlung. Nachbesserung, Ersatzlieferung und Wandlung setzen die Rückgabe der

reklamierten Werke und Waren an WSHannemann voraus. Die Kosten der Rücklieferung

trägt WSHannemann bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der

Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht

den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird

nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der

Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil

verlustig und hat die von WSHannemann fakturierte Vergütung für diesen Teil in voller

Höhe ohne Abzug zu zahlen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener

Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von WSHannemann

Minderung oder Wandlung unter Ausschluss anderer Ansprüche. Im Falle der Minderung

entscheidet WSHannemann über deren Höhe nach billigem Ermessen. Sie muss unter

Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Auftragswertes, des

mit dem hergestellten Werk erstrebten Zwecks, der Schwere und Bedeutung der

zutreffend gerügten Sachmängel und der dem Auftraggeber dadurch etwaig

entstehenden Schäden angemessen sein.

7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der

gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne

Interesse ist. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln oder Schäden sind unverzüglich zu

erheben. Auf jeden Fall muss dies vor Verwendung, Installation, Einbau oder

Weiterverwendung der Ware mit genauer Beschreibung des Mangels schriftlich gerügt

werden. Mängel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken

oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Kunde ist zur Durchführung einer Funktionsprobe verpflichtet, bevor er die Ware seinerseits an seinen Endkunden ausliefert oder dort montiert. Erfolgt die Rüge nicht, gilt die Ware als genehmigt.

8. Beim Auftreten von Mängeln erfolgt die Nacherfüllung am Sitz der Firma

WSHannemann in Munster. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist Munster. Der Kunde

hat die mangelhafte Ware an die Firma WSHannemann nach Munster zurück zu

versenden, welche beim vorliegenden Mangel die entstehenden Porto- oder

Versandkosten trägt. Es obliegt der Fa. WSHannemann die Ware nachzubessern oder neu zu fertigen. Insofern ist es nicht zulässig, die Ware vor Mängelbeseitigung durch den

Verkäufer, weiter zu verarbeiten, an den Endkunden auszuliefern oder sonst zu

montieren.

9. In keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers die Kosten einer Ersatzlieferung im

Wert des Kaufpreises der fehlerhaften Ware übersteigen.Technisch bedingte

Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, technische Änderungen und Ausführungen

behalten wir uns vor und gelten ebenfalls nicht als Mangel.

10. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage sind

hinzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus

Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 v.H., unter

2000 kg auf 15 v.H.

X. Haftung

1. WSHannemann haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich

ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische,

vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden,

die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Werkes/der Werklieferung

oder durch von WSHannemann vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei

der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes

beschränkt.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der von WSHannemann

beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier

Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch WSHannemann klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

XI. Handelsbrauch, Copyright

1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine

Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die

zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein

abweichender Auftrag erteilt wurde.

2. An kreativen Leistungen, die von WSHannemann im Auftrage des Kunden erbracht

wurden, insbesondere an von WSHannemann entwickelten grafischen Entwürfen, Bild und Textmarken, Layouts etc., behält WSHannemann alle Rechte (Copyright). Der Kunde

bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht

jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren

Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt

Übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen

in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des

Auftraggebers bzw. des Dritten über.

XII. Archivierung, Datenrückversand

1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden

nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den

Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten

Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber

selbst zu besorgen.

2. Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre

Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling (Bearbeitung im Hause oder Versand) wird pauschal mit 30,00 Euro zzgl. ges. MwSt. je Datei bzw. Dateiordner

berechnet.

3. Die Rücksendung von Daten an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen

Entgelt. Es beträgt pauschal 10,00 Euro zzgl. ges. MwSt. je Versand bzw. je Datenträger.

XIII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von

mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte

Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt

WSHannemann hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen

Rechtsverletzung frei.

XV. Genehmigung und Änderung der Abrechnung

Von WSHannemann erteilte Abrechnungen (Rechnungen) erfolgen unter dem Vorbehalt

etwaigen Irrtums. WSHannemann kann gegebenenfalls bis spätestens sechs Wochen

nach Zugang der Rechnung beim Empfänger eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.

Vier Wochen nach Zugang der Rechnung beim Empfänger gilt die Rechnung auch von

diesem als genehmigt, es sei denn sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen bei WSHannemann gerügt. Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaig gewünschte Änderungen des Rechnungs- Empfängers oder der

Rechnungsanschrift. Für Rechnungsänderungen, die auf Wunsch des Kunden

durchgeführt werden und für die WSHannemann keine Verantwortung trägt, ist eine

Bearbeitungsgebühr von 5,-- Euro fällig. Die Vier-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht

zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten

kürzeren Fristen.

XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des

HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem

Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und

Urkundenprozesse, 29614 Soltau. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht

Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern Bestimmungen betroffen

sind, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber

gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich

vereinbart. In allen anderen Fällen ist eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu

ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber

wirksam ist.

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